Antrag auf Nutzung des neuen GEMA-Rahmenvertrags WR-KJA

Antrag auf Nutzung des neuen GEMA-Rahmenvertrags WR-KJA

Der Vertrag mit dem neuen Tarif WR-KJA der Ihnen von der GEMA mit der Kündigung des alten Vertrages mit dem Tarif WR-OKJE angeboten wird, generiert wie bisher einen Nachlass von 20% und kann von allen Einrichtungen abgeschlossen werden, die Mitglied in einer der vier Trägergruppen der AGOT-NRW (ABA, ELAGOT, FBF, LAG Kath. OKJA NRW) sind.

Damit die GEMA weiß, welche Einrichtungen für den Vertrag berechtigt sind, ist es zwingend notwendig an dieser Abfrage teilzunehmen.